
NEIN ZUR BEZAHLKARTE
ENTMÜNDIGEND, REPRESSIV, AUSGRENZEND, DISKRIMINIEREND
UND VERFASSUNGSRECHTLICH FRAGWÜRDIG

Die Bezahlkarte für Geflüchtete schränkt die Freiheit ein, erschwert den Alltag und nützt den Menschen kaum. Wir sagen NEIN zur Bezahlkarte!
Auf dieser Seite erklären wir klar und verständlich:
- wie die Bezahlkarte funktioniert,
- welche Rechte Geflüchtete haben,
- welche Probleme dadurch entstehen und wie man sie vermeidet,
- welche Alternativen und praktischen Hilfen es gibt (z. B. Tauschaktionen für Bargeld).
Die Bezahlkarte soll in Schleswig‑Holstein in allen Kommunen spätestens bis zum 30. April 2026 eingeführt werden. Wann sie bei Ihnen vor Ort startet, ist noch nicht überall bekannt — neue Informationen veröffentlichen wir hier sofort, sobald sie vorliegen.
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Häufige Fragen
Was ist die Bezahlkarte?
- Die Bezahlkarte ist eine Karte wie eine Bankkarte.
- Sie bekommen darauf Ihre Leistungen vom Staat.
- Sie können damit im Geschäft oder online bezahlen (nur in Deutschland oder später im Euro-Raum).
- Sie können auch Bargeld abheben.
Wer bekommt die Bezahlkarte?
- Alle Erwachsenen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommen.
- Kinder bekommen keine eigene Karte.
- Das Geld für Kinder wird auf die Karte von einem Elternteil gebucht.
Welche Leistungen stehen auf der Karte?
- Grundversorgung
- Besondere Leistungen
- Geld für kleine Arbeitsgelegenheiten
- Sofortzuschläge
- Andere Geldleistungen, wenn keine Sachleistungen möglich sind
- Manchmal auch Bildung und Teilhabe
Wie viel Bargeld kann ich abheben?
- Erwachsene: 50 Euro pro Monat
- Kinder: +50 Euro pro Kind auf der Karte eines Elternteils
- Mehr Bargeld ist möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mehr brauchen (z. B. Behinderung, Schwangerschaft, schwierige Einkäufe)
Wo darf ich die Karte benutzen?
- Grundsätzlich nur in Schleswig-Holstein.
- Bei Wohnsitz in der Nähe von Hamburg ist die Nutzung auch in Hamburg möglich.
- Wenn Sie nur in einem Landkreis wohnen dürfen, kann die Karte auf diesen Kreis beschränkt sein
- Für wichtige Termine (z. B. Arzt, Botschaft, Familie) kann die Karte vorübergehend erweitert werden
Kann ich online einkaufen oder Geld überweisen?
- Online einkaufen geht nur in Deutschland oder später im Euro-Raum
- Außerhalb der Euro-Zone geht es nicht
- Überweisungen oder Lastschriften gehen nur, wenn die Behörde die Empfänger vorher freigegeben hat
- Erlaubt sind zum Beispiel: Miete, Strom, Handy, Bus/Bahn, Vereine, Kurse, Bildung
Gibt es Ausnahmen von der Bezahlkarte?
- Wenn Sie krank oder beeinträchtigt sind
- Wenn Sie älter als 65 Jahre sind
- Wenn Sie viel eigenes Geld haben, um zu leben
- Kurzfristige Leistungen oder bevorstehender Wechsel in anderes Sozialrecht
- Wenn Sie in einem Schutzraum wohnen (z. B. Frauenhaus)
- Wenn ein Vormund oder Betreuer für Sie zuständig ist, kann das Geld auch anders ausgezahlt werden
Was passiert bei Verlust der Karte?
- 1. Karte sofort beim Sozialamt sperren lassen
- 2. Das Guthaben wird auf eine neue Karte übertragen
- 3. Neue Karte funktioniert mit der bisherigen Kontonummer
Was passiert, wenn die Leistungen enden oder Sie ausreisen?
- Restguthaben können Sie auf Antrag ausgezahlt bekommen
- Wenn Sie wegziehen und die Behörde Sie nicht erreichen kann, wird die Karte gesperrt und das Geld einbehalten
Wofür darf ich die Karte nicht nutzen?
- Glücksspiel
- Geld ins Ausland schicken
- Kryptowährungen oder Börsenhandel
- Adult- oder Escort-Dienste
Die Behörden prüfen regelmäßig, ob weitere Dinge gesperrt werden müssen
Aus der Presse
- NDR vom 11.02.2026: Bezahlkarte für Geflüchtete in SH kommt nicht in Schwung
- Lübecker Nachrichten vom 10.02.2026: Bezahlkarte für Flüchtlinge: Kommunen im Norden fürchten mehr Bürokratie
- Lübecker Nachrichten vom 10.02.2026: Kritik im Sozialausschuss an Bezahlkarte für Flüchtlinge
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