NEIN ZUR BEZAHLKARTE

ENTMÜNDIGEND, REPRESSIV, AUSGRENZEND, DISKRIMINIEREND
UND VERFASSUNGSRECHTLICH FRAGWÜRDIG

Die Bezahlkarte für Geflüchtete schränkt Freiheit ein, erschwert den Alltag und nützt den Menschen nicht.

Wir sagen NEIN zur Bezahlkarte!

Auf dieser Seite erklären wir klar und verständlich:

  • wie die Bezahlkarte funktioniert
  • welche Rechte Geflüchtete haben
  • welche Probleme dadurch entstehen und wie man sie vermeidet
  • welche Alternativen und praktischen Hilfen es gibt (z. B. Tauschaktionen für Bargeld)

Die Bezahlkarte ist in Schleswig‑Holstein zum 30. April 2026 eingeführt worden. Wann sie bei Ihnen vor Ort tatsächlich startet, ist nicht immer gleich — neue Informationen veröffentlichen wir hier sofort, sobald sie vorliegen.

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Aktuelles

  • Wir brauchen deine Unterstützung!
    Menschen mit Bezahlkarte kaufen im Supermarkt ihrer Wahl Gutscheine ein. Sie bringen die Gutscheine zu uns und wir geben ihnen dafür Bargeld im selben Gegenwert. Solidarische Menschen kommen zu unserer Tauschstelle und geben uns Bargeld für die Gutscheine. So können Menschen mit der diskriminierenden Bezahlkarte ihr Geld selbstbestimmt ausgeben und solidarische Menschen ihre Wocheneinkäufe im Supermarkt mit Gutscheinen bezahlen.

Tauschaktion

Erhältst Du Geld über eine SocialCard (Bezahlkarte), von der Du nur eine begrenzte Menge Geld abheben kannst? Brauchst Du mehr Bargeld? Wir möchten Dir helfen!

Gehe zu REWE, ALDI, PENNY oder LIDL und kaufe einen 50€ Einkaufsgutschein / Geschenkkarte mit Deiner SocialCard (Bezahlkarte). Bitte bewahre den Kassenbon auf. Wir können maximal 1 Gutschein gegen 50€ tauschen. Bringe den Einkaufsgutschein mit Kassenbon zu uns.

Wir tauschen den Gutschein gegen die gleiche Menge Bargeld.

Bitte beachte:

• Bitte bringe sowohl den Gutschein als auch den Kassenbon mit

• Der Tausch ist nur an den Tauschterminen

• Wenn Du Fragen hast, komm gerne jederzeit zu unseren Tauschterminen

Nächste Termine

jeden 2. und 4. Montag im Monat von 17 – 19 Uhr im Solicafe im Solizentrum, Willy-Brandt-Allee 11, 23554 Lübeck.

• 14.09.2026

• 28.09.2026

• 12.10.2026

• 26.10.2026

Häufige Fragen

Was ist die Bezahlkarte?
  • Die Bezahlkarte ist eine Karte wie eine Bankkarte
  • Sie bekommen darauf Ihre Leistungen vom Staat
  • Sie können damit im Geschäft oder online bezahlen (nur in Deutschland oder später im Euro-Raum)
  • Sie können auch Bargeld abheben
Wer bekommt die Bezahlkarte?
  • Alle Erwachsenen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommen
  • Kinder bekommen keine eigene Karte
  • Das Geld für Kinder wird auf die Karte von einem Elternteil gebucht
Welche Leistungen stehen auf der Karte?
  • Grundversorgung
  • Besondere Leistungen
  • Geld für kleine Arbeitsgelegenheiten
  • Sofortzuschläge
  • Andere Geldleistungen, wenn keine Sachleistungen möglich sind
  • Manchmal auch Bildung und Teilhabe
Wie viel Bargeld kann ich abheben?
  • Erwachsene: 50 Euro pro Monat
  • Kinder: +50 Euro pro Kind auf der Karte eines Elternteils
  • Mehr Bargeld ist möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mehr brauchen (z. B. Behinderung, Schwangerschaft, schwierige Einkäufe)
Wo darf ich die Karte benutzen?
  • Grundsätzlich nur in Schleswig-Holstein
  • Bei Wohnsitz in der Nähe von Hamburg ist die Nutzung auch in Hamburg möglich
  • Wenn Sie nur in einem Landkreis wohnen dürfen, kann die Karte auf diesen Kreis beschränkt sein
  • Für wichtige Termine (z. B. Arzt, Botschaft, Familie) kann die Karte vorübergehend erweitert werden
Kann ich online einkaufen oder Geld überweisen?
  • Online einkaufen geht nur in Deutschland oder später im Euro-Raum
  • Außerhalb der Euro-Zone geht es nicht
  • Überweisungen oder Lastschriften gehen nur, wenn die Behörde die Empfänger vorher freigegeben hat
  • Erlaubt sind zum Beispiel: Miete, Strom, Handy, Bus/Bahn, Vereine, Kurse, Bildung
Gibt es Ausnahmen von der Bezahlkarte?
  • Wenn Sie krank oder beeinträchtigt sind
  • Wenn Sie älter als 65 Jahre sind
  • Wenn Sie viel eigenes Geld haben, um zu leben
  • Kurzfristige Leistungen oder bevorstehender Wechsel in anderes Sozialrecht
  • Wenn Sie in einem Schutzraum wohnen (z. B. Frauenhaus)
  • Wenn ein Vormund oder Betreuer für Sie zuständig ist, kann das Geld auch anders ausgezahlt werden
Was passiert bei Verlust der Karte?
  1. Karte sofort beim Sozialamt sperren lassen
  2. Das Guthaben wird auf eine neue Karte übertragen
  3. Neue Karte funktioniert mit der bisherigen Kontonummer
Was passiert, wenn die Leistungen enden oder Sie ausreisen?
  • Restguthaben können Sie auf Antrag ausgezahlt bekommen
  • Wenn Sie wegziehen und die Behörde Sie nicht erreichen kann, wird die Karte gesperrt und das Geld einbehalten
Wofür darf ich die Karte nicht nutzen?
  • Glücksspiel
  • Geld ins Ausland schicken
  • Kryptowährungen oder Börsenhandel
  • Adult- oder Escort-Dienste

Die Behörden prüfen regelmäßig, ob weitere Dinge gesperrt werden müssen

Material

gemeinsam solidarisch

Ein blaues, perforiertes Lederarmband replica uhren ergänzt das Farbschema und unterstreicht den vom Rennsport inspirierten Look, der die gesamte Uhrenindustrie in diesem Jahr fest im Griff zu haben scheint.